VOLZ DRASTIK HEROLD Rechtsanwälte I Fachanwälte I Notar Arbeitsrecht

 

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Kassel, Fritzlar und Umgebung?

 

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Kassel und Fritzlar

VOLZ DRASTIK HEROLD Rechtsanwälte I Fachanwälte I Notar - Wilhelmsstr. 2a, 34117 Kassel - Schladenweg 2a, 34560 Fritzlar -

Seit 2002 Ihre Rechtsberatung in der Region Nordhessen!

Mehr als 10 Jahre Fachanwalt für Arbeitsrecht!

FACHANWALT ARBEITSRECHT – SIE SUCHEN EINEN ANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN KASSEL ODER FRITZLAR?

 

Dann schauen Sie in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht vorbei und profitieren Sie von unseren Schwerpunkten.

 

Ob Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder Arbeitsvertrag  – unsere Leistungen im Bereich Anwalt Arbeitsrecht sind breit gefächert.

Wir können die Vertretung als Ihre Anwälte auf bundesweiter Ebene übernehmen und Sie in allen Belangen unterstützen. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie fachspezifisch auf höchstem Niveau beraten, uns für Sie einsetzen und Ihre Ansprüche ziel- und ergebnisorientiert verfolgen.

 

Wir kämpfen für Sie um

  • den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes durch die Abwehr von ungerechtfertigten Kündigungen im Rahmen der Kündigungsschutzklage.
  • das Erzielen bester Abfindungen
  • die Entfernung unrechtmäßiger Abmahnungen
  • die Durchsetzung Ihres Gehalts- und Lohnanspruchs

und überprüfen, gestalten und vertreten Sie bei

  • Aufhebungsverträgen
  • befristeten Arbeitsverhältnissen, Arbeitsverträgen .

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung, die wir als Anwälte in dem Bereich Arbeitsrecht in Kassel und Fritzlar erlangen konnten.

 

MEHR ALS 10 JAHRE FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Unsere Spezialisierung auf das Arbeitsrecht ermöglicht uns mit einem großen Erfahrungsschatz erstklassige Rechtsberatung durchgehend anzubieten. Dadurch sind wir nicht nur hoch effizient und feiern mit unseren Mandanten große Erfolge, sondern gewährleisten durch ständige fachliche Fortbildungen mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel und Fritzlar stets auf dem neuesten Stand zu sein.

 

 

Anwalt Arbeitsrecht Kassel

Anwalt Arbeitsrecht Fritzlar

UNSERE FACHANWÄLTE - WIR SETZEN UNS FÜR SIE EIN

Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Carsten Drastik

Rechtsanwalt und Schlichter

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Arbeitsrecht

Volker Herold

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Steuerstrafrecht

Anwalt Arbetsrecht Kassel und Anwalt Arbeitsrecht Fritzlar

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Hinweis:

Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht , das Transport- und Speditionsrecht , den gewerblichen Rechtsschutz , das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.

 
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
 
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. 
 
Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.
 
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
 
Arbeitsrecht: 100 Fälle aus den in § 10 Nr. 1 und 2 bestimmten Bereichen, davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren. Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten auch solche des Individualarbeitsrechts, in denen kollektives Arbeitsrecht eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Beschlussverfahren sind nicht erforderlich.
 
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