Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Kassel und Fritzlar

VOLZ DRASTIK HEROLD Rechtsanwälte I Fachanwälte I Notar - Wilhelmsstr. 2a, 34117 Kassel - Schladenweg 2a, 34560 Fritzlar -

Seit 2002 Ihre Rechtsberatung in der Region Nordhessen!

Mehr als 10 Jahre Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht bei Kündigung in Kassel, Fritzlar und Nordhessen - Fachanwalt für Arbeitsrecht

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT – SIE SUCHEN EINEN ANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN KASSEL ODER FRITZLAR?

 

Kompetente Unterstützung bei Kündigung und Arbeitsrecht

 

Sie haben eine Kündigung erhalten oder befürchten, dass Ihnen eine bevorsteht? Unsere Anwaltskanzlei in Kassel und Fritzlar ist Ihr zuverlässiger Partner im Arbeitsrecht und spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitnehmern in Kündigungsfällen.

 

Kündigung erhalten? Wir setzen Ihre Rechte durch!

 

Eine Kündigung bringt viele Fragen und Unsicherheiten mit sich: Ist die Kündigung rechtmäßig? Haben Sie Anspruch auf eine Abfindung? Welche Fristen müssen Sie beachten? Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht klären diese und weitere Fragen mit Ihnen und sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmer geschützt werden.

 

Kündigungsschutzklage: Ihre Chance auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung

 

Eine Kündigungsschutzklage ist oft der beste Weg, um gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorzugehen. Unsere Kanzlei prüft die Erfolgsaussichten Ihrer Klage und vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht, um eine Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung für Sie zu erreichen.

 

Warum unsere Kanzlei in Kassel und Fritzlar?

 

  • Spezialisierte Expertise: Unsere Anwälte haben sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Kündigungen.
  • Erfolgreiche Vertretung: Wir haben zahlreiche Arbeitnehmer in Kassel, Fritzlar und Nordhessen erfolgreich gegen ungerechtfertigte Kündigungen verteidigt.
  • Individuelle Beratung: Jeder Fall ist einzigartig. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, um Ihre berufliche Zukunft zu sichern.

 

Was Sie bei einer Kündigung beachten sollten

 

Bei einer Kündigung ist schnelles Handeln gefragt. Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Daher sollten Sie umgehend einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten.

 

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung oder Vertretung

 

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Unterstützung im Arbeitsrecht benötigen, stehen wir Ihnen gerne für eine Erstberatung und Vertretung zur Verfügung.

 

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Kassel oder Fritzlar, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu wahren und eine effektive Verteidigung gegen unrechtmäßige Kündigungen zu sichern.

 

Sichern Sie sich Ihre Zukunft – wir sind für Sie da.

 

MEHR ALS 10 JAHRE FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Unsere Spezialisierung auf das Arbeitsrecht ermöglicht uns mit einem großen Erfahrungsschatz erstklassige Rechtsberatung durchgehend anzubieten. Dadurch sind wir nicht nur hoch effizient und feiern mit unseren Mandanten große Erfolge, sondern gewährleisten durch ständige fachliche Fortbildungen mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel und Fritzlar stets auf dem neuesten Stand zu sein.

 

 

UNSERE FACHANWÄLTE - WIR SETZEN UNS FÜR SIE EIN

Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Carsten Drastik

Rechtsanwalt und Schlichter

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Arbeitsrecht

Volker Herold

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Steuerstrafrecht

Anwalt Arbetsrecht Kassel und Anwalt Arbeitsrecht Fritzlar

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Hinweis:

Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht , das Transport- und Speditionsrecht , den gewerblichen Rechtsschutz , das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.

 
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
 
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. 
 
Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.
 
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
 
Arbeitsrecht: 100 Fälle aus den in § 10 Nr. 1 und 2 bestimmten Bereichen, davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren. Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten auch solche des Individualarbeitsrechts, in denen kollektives Arbeitsrecht eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Beschlussverfahren sind nicht erforderlich.
 
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