Sie suchen einen Rechtsanwalt für
Arbeitsrecht in Kassel, Fritzlar und Umgebung?
MEHR ALS 10 JAHRE FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
Unsere Spezialisierung auf das Arbeitsrecht ermöglicht uns mit einem großen Erfahrungsschatz erstklassige Rechtsberatung durchgehend anzubieten. Dadurch sind wir nicht nur hoch effizient und feiern
mit unseren Mandanten große Erfolge, sondern gewährleisten durch ständige fachliche Fortbildungen mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel und Fritzlar stets auf dem neuesten Stand zu
sein.
Anwalt Arbetsrecht Kassel und Anwalt Arbeitsrecht Fritzlar
Hinweis:
Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere
Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau-
und Architektenrecht, das Erbrecht , das Transport- und Speditionsrecht , den gewerblichen Rechtsschutz , das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das
Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen
nachzuweisen.
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen
hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.
Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und
weisungsfrei bearbeitet hat:
Arbeitsrecht: 100 Fälle aus den in § 10 Nr. 1 und 2 bestimmten Bereichen, davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche
Verfahren. Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten auch solche des Individualarbeitsrechts, in denen kollektives Arbeitsrecht eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Beschlussverfahren sind
nicht erforderlich.