NOTAR MICHAEL MAX VOLZ

Amtssitz Fritzlar

 

 

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Immobiliengeschäfte

Der Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien hat für die meisten Beteiligten eine erhebliche Bedeutung im Vergleich zu anderen Rechtsgeschäften.

Um beide Parteien bei einem derart wichtigen Vorgang sachgemäß zu beraten und zum Schutz aller Beteiligter, ist bei allen Immobiliengeschäften die notarielle Beurkundung vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung. Der Notar erörtert mit den Vertragsparteien ihre Wünsche und Vorstellungen, berät sie über bestehende Regelungsmöglichkeiten und entwickelt auf dem gefundenen Ergebnis einen ausgewogenen und sachgerechten Vertragsentwurf. Immobilienkaufverträge können insbesondere folgende Regelungen enthalten:

  • Absicherung von Erwerber und Verkäufer
  • Regelungen zu eventuellen Belastungen (Löschung oder Fortbestand)
  • Gewährleistungsrecht, Haftung für Sach- und Rechtsmängel
  • Besitzübergang, Übergang von Nutzungen und Lasten
  • Verteilung von Erschließungskosten
  • gegebenenfalls: Erfordernis der Vermessung (beim Teilflächenkauf)

Innerhalb des Immobilienrechts nimmt das Wohnungseigentums- und Bauträgerrecht wiederum eine besondere Stellung ein. Auch hier bieten die Notare fachkundige Mitwirkung, etwa bei der Erstellung von Teilungserklärungen nach dem WEG, dem Entwurf von Muster-Kaufverträgen und Bauträgerverträgen, bei allen Verträgen im Zusammenhang mit der Errichtung und Veräußerung von Wohnungen, Gewerbeimmobilien und Bauprojekten aller Art sowie deren Abwicklung.

Die Fragen bezüglich Gestaltung und Vollzug von Immobilienkaufverträgen sowie Grundschulden beantworten unsere Mitarbeiter gern bei einem persönlichen Gespräch.

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