VOLZ DRASTIK HEROLD Rechtsanwälte I Fachanwälte I Notar  Immobilienrecht

Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Kassel und  Fritzlar

Rechtsanwalt Carsten Drastik

Seit 2002 Ihre Rechtsberatung in der Region Nordhessen

 

Ihr Anwalt für Immobilienrecht und Hauskauf.

 

Kontakt zum qualifizierten Fachanwalt

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Kassel, Fritzlar und Umgebung?

 

Sie haben eine Immobilie gekauft und festgestellt, dass Mängel vorliegen? Als erfahrene Anwälte für Mängelansprüche im Immobilienrecht helfen wir Ihnen dabei, Ihre Rechte als Käufer zu wahren.

 

Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und prüfen für Sie, ob Sie Ansprüche auf Minderung, Nachbesserung oder Schadensersatz geltend machen können. Dabei vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und setzen uns für eine schnelle und erfolgreiche Lösung Ihres Falles ein.

 

Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Überprüfung von Kaufverträgen und die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Verkäufern, Bauträgern und Handwerkern. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Mängelansprüche zur Seite.

 

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen im Immobilienrecht. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. Wir sind bereit, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Mängelansprüche zu helfen und für Ihre Interessen zu kämpfen.

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Carsten Drastik

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

 

Hinweis:

Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht , das Transport- und Speditionsrecht , den gewerblichen Rechtsschutz , das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.

 
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
 
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. 
 
Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.
 
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
 
Miet- und Wohnungseigentumsrecht: 120 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Mindestens 60 Fälle müssen sich auf die in § 14c Nr. 1 bis 3 bestimmten Bereiche beziehen,24 dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle. 
 
Druckversion | Sitemap
© VOLZ DRASTIK Rechtsanwälte & Fachanwälte Kassel und Fritzlar

Anrufen

E-Mail

Anfahrt