VOLZ DRASTIK Rechtsanwälte & Fachanwälte  Medizinrecht - Arzthaftungsrecht Kassel und Fritzlar

Patientenanwalt in Kassel und  Fritzlar

Rechtsanwalt Carsten Drastik

Fachanwalt für Medizinrecht

Seit 2002 Ihre Rechtsberatung in der Region Nordhessen

 

Kontakt zum qualifizierten Patientenanwalt

 

 

 

Ihr Anwalt für Arzthaftung in Kassel und Fritzlar – Fachanwalt Carsten Drastik

 

Kompetente Unterstützung im Arzthaftungsrecht – in Kassel und Fritzlar an Ihrer Seite

 

Wenn Sie den Verdacht haben, durch einen Behandlungsfehler gesundheitlich geschädigt worden zu sein, benötigen Sie einen erfahrenen Anwalt für Arzthaftung in Kassel oder Fritzlar. Rechtsanwalt Carsten Drastik, Fachanwalt für Medizinrecht, vertritt seit vielen Jahren engagiert und durchsetzungsstark die Interessen von Patientinnen und Patienten bei Verdacht auf ärztliche Kunstfehler oder fehlerhafte Aufklärung.

 

Warum Sie bei Arzthaftung auf Fachanwalt Carsten Drastik setzen sollten

  • Langjährige Erfahrung im Medizinrecht

  • Fachanwaltstitel als Garant für besondere Expertise

  • Individuelle Beratung und realistische Erfolgseinschätzung

  • Vertretung vor Gericht und gegenüber Versicherungen

Ob es um fehlerhafte Operationen, falsche Diagnosen, Versäumnisse bei der Aufklärung oder unterlassene Nachsorge geht – wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und sorgen für eine fundierte rechtliche Einschätzung. Unser Ziel ist es, Ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld effektiv durchzusetzen.

 

Anwalt Arzthaftung Kassel – Vertrauen durch Nähe und Erfahrung

 

In Kassel stehen wir Ihnen als Spezialkanzlei für Arzthaftungsrecht mit tiefgehender Fachkenntnis und juristischem Durchsetzungsvermögen zur Seite. Wir kennen die medizinischen Besonderheiten ebenso wie die prozessualen Anforderungen in Arzthaftungsverfahren.

 

Anwalt Arzthaftung Fritzlar – Persönliche Betreuung vor Ort

 

Auch in Fritzlar profitieren Sie von unserer spezialisierten Beratung im Arzthaftungsrecht. Die persönliche Betreuung in Ihrer Nähe schafft Vertrauen und ermöglicht eine zügige und zielgerichtete Fallbearbeitung.

 

 


Lassen Sie sich jetzt beraten – Ihr Anwalt für Arzthaftung in Kassel und Fritzlar.

 

Ihr Ansprechpartner:

 

Carsten Drastik

 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

 

Hinweis:

Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht , das Transport- und Speditionsrecht , den gewerblichen Rechtsschutz , das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.

 
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
 
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. 
 
Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.
 
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
 
Medizinrecht: 60 Fälle, davon mindestens 15 rechtsförmliche Verfahren (davon mindestens 12 gerichtliche Verfahren). Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14b Nr. 1 bis 8 beziehen,23 dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Fälle. 
 
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