Willkommen bei unserem Fachanwaltsbüro für Versicherungsrecht in Kassel und Fritzlar. Wir sind
spezialisiert auf die rechtliche Beratung und Vertretung von Versicherungsnehmern und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen erfolgreich durchzusetzen.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Überprüfung von Versicherungsverträgen auf mögliche Leistungsansprüche
- Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen, z.B. bei Ablehnung oder Kürzung von Leistungen
- Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten mit Versicherungen
- Schutz Ihrer Rechte und Interessen als Versicherungsnehmer
Unser Team aus erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht verfügt über umfassende Kenntnisse
in diesem spezialisierten Rechtsgebiet. Wir setzen unser Fachwissen und unsere Erfahrung ein, um Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuellen Rechtsfragen im Zusammenhang mit
Versicherungen anzubieten.
Wir wissen, wie wichtig eine schnelle und erfolgreiche Lösung Ihres Rechtsproblems ist. Deshalb
arbeiten wir mit großem Engagement daran, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen effektiv durchzusetzen. Dabei legen wir großen Wert auf eine transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
unseren Mandanten.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich des
Versicherungsrechts zu erfahren. Wir sind bereit, Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite zu stehen und Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen
Unser Team besteht ausschließlich aus qualifizierten Fachanwälten, das zuverlässig und kompetent für Sie im Einsatz ist.
Rechtsanwalt Volz ist Fachanwalt für Versicherungsrecht
Hinweis:
Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere
Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau-
und Architektenrecht, das Erbrecht , das Transport- und Speditionsrecht , den gewerblichen Rechtsschutz , das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das
Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen
nachzuweisen.
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen
hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.
Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und
weisungsfrei bearbeitet hat:
Versicherungsrecht: 80 Fälle, davon mindestens 10 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14a beziehen,22 dabei auf jeden dieser drei
Bereiche mindestens 5 Fälle.