VOLZ DRASTIK HEROLD Rechtsanwälte I Fachanwälte I Notar  Insolvenzrecht

Ihre Anwälte für Insolvenzrecht in Kassel und Fritzlar

VOLZ DRASTIK HEROLD Rechtsanwälte I Fachanwälte I Notar  - Wilhelmsstr. 2a, 34117 Kassel - Schladenweg 2a, 34560 Fritzlar -

Seit 2002 Ihre Rechtsberatung in der Region Nordhessen!

Mehr als 10 Jahre Fachanwalt für Insolvenzrecht!

 

Sie suchen einen Fachanwalt für Insolvenzrecht in Kassel, Fritzlar und Umgebung?

Ihr Ansprechpartner:

 

Müssen Sie sich mit Insolvenzen auseinandersetzen? Dann kann ich, Michael Max Volz, Ihnen als Fachanwalt für Insolvenzrecht in Kassel und Fritzlar mit meinem Know-how und meiner Erfahrung weiterhelfen.

 

Ich stehe Ihnen in allen Belangen rund um die Insolvenz zur Verfügung und berate Sie sowohl als Unternehmen als auch als Privatperson. Mein Ziel ist es, Ihnen eine individuelle und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu bieten. Dabei arbeite ich stets effektiv und zielorientiert.

 

Egal, ob es um die Vermeidung von Insolvenz, die Sanierung von Unternehmen oder die Abwicklung von Insolvenzverfahren geht, ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner. Auch bei der Durchsetzung von Forderungen oder bei der Verteidigung gegenüber Forderungen Dritter stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Zögern Sie nicht, mich bei allen Fragen rund um Insolvenzrecht zu kontaktieren. Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Verfügung.

 

Michael Max Volz

 

 

 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Erbrecht

Mietrecht/WEG

Verkehrsrecht

Unser Team besteht ausschließlich aus qualifiziertem Personal, das zuverlässig und kompetent für Sie im Einsatz ist.

 

Hinweis:

Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht , das Transport- und Speditionsrecht , den gewerblichen Rechtsschutz , das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.

 
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
 
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. 
 
Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.
 
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
 
Insolvenzrecht: 1. Mindestens 5 eröffnete Verfahren aus dem ersten bis sechsten Teil der InsO als Insolvenzverwalter; in zwei Verfahren muss der Schuldner bei Eröffnung mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen; 2. 60 Fälle aus mindestens sieben der in § 14 Nr. 1 und 2 bestimmten Bereiche. 3. Die in Nr. 1 bezeichneten Verfahren können wie folgt ersetzt werden: a) Jedes Verfahren mit mehr als fünf Arbeitnehmern durch drei Verfahren als Sachwalter nach § 270 InsO, als vorläufiger Insolvenzverwalter oder als Vertreter des Schuldners in der Verbraucherinsolvenz bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens. b) Jedes andere Verfahren durch zwei der in Buchstabe a) genannten Verfahren. 4. Außerdem sind für jedes zu ersetzende Verfahren weitere acht Fälle aus den in § 14 Nr. 1 und 2 bestimmten Bereichen nachzuweisen. Verwalter in Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- und Vergleichsverfahren stehen dem Insolvenzverwalter gleich.
 

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

 

+49 561 70169100+49 561 70169100

 

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