NOTAR MICHAEL MAX VOLZ

Amtssitz Fritzlar

 

 

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Vorsorgevollmacht

 

Unfälle oder Erkrankungen können dazu führen, dass man seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und gestalten kann und in der Folge auf die Mithilfe weiterer Personen angewiesen ist. Schnell kann es zur Anordnung einer Betreuung kommen. Dabei ist es von grundlegender Bedeutung, dass entgegen einer weit verbreiteten Ansicht nahe Verwandte, Kinder oder der Ehegatte bzw. Lebensgefährte in derartigen Fällen nicht automatisch befugt sind, für den Betroffenen tätig zu werden und Entscheidungen zu treffen. Soweit keine Regelung hierzu besteht (Vorsorgevollmacht durch Notar), muss durch das Gericht ein Betreuer bestellt werden; die Auswahl einer hierfür geeigneten Person nimmt das Gericht vor.

Vor diesem Hintergrund ist dringend zu empfehlen, für derartige Fälle Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht mit einem Notar zu treffen. Dabei handelt es sich vielfach um eine Generalvollmacht mit Betreuungsverfügung. Mit der Vorsorgevollmacht lässt sich vor allem vermeiden, dass dritte, eventuell sogar fremde Personen allein über das künftige Befinden oder das vorhandene Vermögen entscheiden können. Weshalb eine Vorsorgevollmacht mit einem Notar zu treffen ein wichtiger Bestandteil für die zukünftige Planung darstellt.

Notar Michael Max Volz hilft Ihnen, Vorsorge für solche Notfälle zu treffen, insbesondere durch auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Anordnungen und Vollmachten. Damit stellen wir sicher, dass Ihr insoweit festgelegter Wille, zum Beispiel die Vorsorgevollmacht im Notfall auch rechtliche Wirkung entfalten und zur Anwendung kommen kann.

 

Patientenverfügung

 

Zusätzlich können mit einer sogenannten Patientenverfügung Wünsche zur medizinischen Behandlung oder zum Behandlungsabbruch für den Fall festgehalten werden. Diese kommt zum Einsatz wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Besondere Bedeutung erlangen derartige Festlegungen in denjenigen Fällen, in denen der Tod ohnehin bevorsteht und es nur noch eine Frage der Zeit ist, wann dieser eintritt (Behandlungsabbruch). Ein weiterer Fall ist zum Beispiel wenn man sich dauerhaft in einem Koma oder vergleichbaren Zustand befindet (Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen).
Äußerst sinnvoll ist es weiterhin, derartige Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registrieren zu lassen. Um damit sicherzustellen, dass eine Auffindung und Anwendung der Vorsorgevollmacht im Notfall stattfindet.

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