VOLZ DRASTIK HEROLD Rechtsanwälte I Fachanwälte I Notar  Erbrecht

Ihre Anwälte für Erbrecht in Kassel und Fritzlar

VOLZ DRASTIK HEROLD Rechtsanwälte I Fachanwälte I Notar  - Wilhelmsstr. 2a, 34117 Kassel - Schladenweg 2a, 34560 Fritzlar -

Seit 2002 Ihre Rechtsberatung in der Region Nordhessen!

 

 

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Kassel, Fritzlar und Umgebung?

 

Ihre Familie und Ihr Vermögen sind Ihnen wichtig. Doch was passiert mit beidem, wenn Sie einmal nicht mehr da sind? Wer erbt was und wie wird es verteilt? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie bei uns: VOLZ DRASTIK HEROLD Rechtsanwälte für Erbrecht in Kassel und Fritzlar.

 

Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Menschen betrifft, die sich mit Fragen rund um das Erben und Vererben auseinandersetzen müssen. Wenn es um Erbrecht geht, ist es wichtig, einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite zu haben, der Ihnen in allen Belangen des Erbrechts zur Seite steht.

 

Unsere Anwaltskanzlei in Kassel und Fritzlar ist spezialisiert auf das Erbrecht und bietet Ihnen eine kompetente Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten rund um Erbschaft, Testament und Erbfolge. Unsere Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung im Erbrecht und sind in der Lage, Ihnen in allen Fragen zu helfen, von der Erstellung von Testamenten bis hin zur Durchsetzung von Erbansprüchen.

 

Unser Tätigkeitsfeld im Erbrecht umfasst unter anderem:

  • Erbauseinandersetzungen
  • Pflichtteilsansprüche
  • Testamentsgestaltung
  • Nachlassverwaltung
  • Unternehmensnachfolge
  • Schenkungsrecht

Wir verstehen, dass das Erbrecht oft mit emotionalen und schwierigen Entscheidungen verbunden ist, und sind deshalb bemüht, Ihnen in jeder Situation mit Fachwissen, Engagement und Verständnis zur Seite zu stehen. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und eine Lösung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren und Ihre Fragen im Bereich des Erbrechts zu klären. Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 
Ihr Ansprechpartner:

 

Michael Max Volz

 

 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Erbrecht

Mietrecht/WEG

Verkehrsrecht

Carsten Drastik

 

 

Rechtsanwalt & Schlichter
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Medizinrecht

Arbeitsrecht

Familienrecht

Verkehrsrecht

Unser Team besteht ausschließlich aus qualifiziertem Personal, das zuverlässig und kompetent für Sie im Einsatz ist.

 

Hinweis:

Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht , das Transport- und Speditionsrecht , den gewerblichen Rechtsschutz , das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.

 
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
 
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. 
 
Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.
 
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
 
Erbrecht: 80 Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren (davon höchstens 10 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Die Fälle müssen sich auf die in § 14f Nr. 1 bis 5 bestimmten Bereiche beziehen,27 dabei aus drei Bereichen mindestens jeweils 5 Fälle.

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

 

+49 561 70169100+49 561 70169100

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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