Scheidungsanwalt in Kassel und  Fritzlar

Rechtsanwalt Carsten Drastik

Seit 2002 Ihre Rechtsberatung in der Region Nordhessen

 

Kontakt zum qualifizierten Scheidungsanwalt

Scheidung Fritzlar - Ihr Scheidungsanwalt in Fritzlar

 

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Familienrecht bzw. Scheidungsanwalt in Kassel, Fritzlar und Umgebung?
 

Als nordhessische Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht sind wir Ihr Ansprechpartner für eine einfache, zeitschonende und nervenschonende Scheidung in Kassel, Fritzlar und Umgebung. Wir verstehen, dass eine Scheidung ein sensibles und oft belastendes Thema ist und bieten Ihnen daher eine schnelle und unkomplizierte Lösung.

 

Bei uns müssen Sie lediglich einen Besprechungstermin vereinbaren, wir kümmern uns dann um den Rest. Wir beraten Sie schnellstmöglich und helfen Ihnen, einen schnellen Scheidungstermin zu bekommen. Auf Wunsch gestalten wir Ihre Scheidung transparent und binden auch Ihren Ehepartner in die Kommunikation mit ein, um eine konfliktfreie und vertrauensvolle Scheidung zu ermöglichen.

 

Unser Angebot umfasst jedoch nicht nur die Scheidung selbst, sondern auch den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich, den Trennungs- sowie Ehegattenunterhalt und das Sorgerecht für Ihre Kinder. Wir beraten Sie außerdem bei der Abfassung Ihres Ehevertrages und helfen Ihnen, die Kosten Ihrer Scheidung so gering wie möglich zu halten.

 

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung und nehmen uns genügend Zeit für Ihr Anliegen. Wir halten Sie über den zeitlichen Ablauf der Scheidung sowie deren Kosten auf dem Laufenden und stellen bei Bedarf Verfahrenskostenhilfeanträge.

 

Füllen Sie gerne unser unverbindliches Scheidungsformular aus, um weitere Informationen zu erhalten. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Details Ihrer Scheidung abzustimmen.

 

Seit 2002 sind wir Ihre zuverlässige Rechtsberatung in der Region Nordhessen und setzen uns für Sie ein. Terminvereinbarungen sind telefonisch oder online möglich. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Ihrer Scheidung zu helfen.


Sie können hier das Scheidungsformular gleich online ausfüllen.

Ihre Rechtsanwälte

 

Volz Drastik Herold

 

RA Carsten Drastik - Scheidungsanwalt Fritzlar

Carsten Drastik

 

 

Rechtsanwalt & Schlichter
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Familienrecht

www.scheidungohnestress.de

Besuchen Sie unsere Seite für Familienrecht und Scheidungsrecht

 

Hinweis:

Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht , das Transport- und Speditionsrecht , den gewerblichen Rechtsschutz , das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.

 
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
 
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. 
 
Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.
 
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
 
Familienrecht: 120 Fälle. Mindestens die Hälfte der Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein; dabei zählen gewillkürte Verbundverfahren sowie Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen doppelt.
 
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