Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Kassel und  Fritzlar

Rechtsanwalt Carsten Drastik

Seit 2002 Ihre Rechtsberatung in der Region Nordhessen

 

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Fachanwalt für Bau- und Architekten­recht in Kassel und Fritzlar

Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Kassel bzw. Fritzlar?

 

Dann sind Sie bei uns genau richtig.

 

Unser Anwaltsbüro ist spezialisiert auf die Vertretung von Bauherren, Architekten und Bauunternehmen in allen Belangen des Bau- und Architektenrechts.

 

Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und sorgen dafür, dass Ihr Bauprojekt in rechtlicher Hinsicht bestens abgesichert ist.

 

Unsere Leistungen im Bereich des Bau- und Architektenrechts umfassen unter anderem:

 

  • Prüfung von Bauverträgen und Baugenehmigungen
  • Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen, z.B. bei Baumängeln oder Verzögerungen
  • Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten
  • Schutz Ihrer Rechte und Interessen während des gesamten Bauprozesses
  • Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen

 

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfügen wir über umfassendes Fachwissen und langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Fragen rund um den Bau.

 

Wir sind hier, um Sie in jeder Phase Ihres Bauprojekts zu begleiten und Ihnen den Rücken freizuhalten.

 

Unsere Kanzlei in Kassel und Fritzlar bietet Ihnen eine individuelle und persönliche Beratung, um Ihre spezifischen Anliegen bestmöglich zu vertreten. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

 

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite zu stehen und Ihnen bei der Umsetzung Ihres Bauprojekts zu helfen.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Carsten Drastik, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht.

Carsten Drastik

 

 

Rechtsanwalt & Schlichter
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Welche Fragen haben Sie?

Vor dem Baubeginn

  • Erstellen & Prüfen von Verträgen
  • Aufmaß & Angebote
  • Baugenehmigungen

Während der Bauzeit

  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Mängelanzeige & Dokumentation
  • Baubehinderung & Verzug

Nach Abschluss des Bauvorhabens

  • Abnahme nach Fertigstellung
  • Qualitätsprüfung
  • Nachbesserung bei Mängeln
  • Rechnungen & Vergütung

Welche Schritte erwarten Sie?

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.

Unsere Öffnungszeiten:

Mo - Fr  09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und

Mo - Do 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam kurzfristig einen passenden Termin!

Rechtsberatung

Sie erhalten in unserer Kanzlei eine umfassende Erstberatung. Gerne stehe ich Ihnen anschließend für eine anwaltliche Vertretung zur Verfügung.

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VOLZ DRASTIK HEROLD Rechtsanwälte I Fachanwälte I Notar
Wilhelmsstr. 2a
34117 Kassel
Telefon: +49 561 70169100+49 561 70169100
Fax: +49 561 70169101
E-Mail-Adresse:

 

Hinweis:

Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht , das Transport- und Speditionsrecht , den gewerblichen Rechtsschutz , das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.

 
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
 
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. 
 
Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.
 
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
 
Bau- und Architektenrecht: 80 Fälle, davon mindestens 40 gerichtliche Verfahren (davon mindestens 6 selbstständige Beweisverfahren).
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