Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Kassel und Fritzlar
Rechtsanwalt Carsten Drastik
Seit 2002 Ihre Rechtsberatung in der Region Nordhessen
Kontakt zum qualifizierten Fachanwalt
Rechtsanwalt Carsten Drastik
Seit 2002 Ihre Rechtsberatung in der Region Nordhessen
Kontakt zum qualifizierten Fachanwalt
Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Kassel bzw. Fritzlar?
Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Unser Anwaltsbüro ist spezialisiert auf die Vertretung von Bauherren, Architekten und Bauunternehmen in allen Belangen des Bau- und Architektenrechts.
Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und sorgen dafür, dass Ihr Bauprojekt in rechtlicher Hinsicht bestens abgesichert ist.
Unsere Leistungen im Bereich des Bau- und Architektenrechts umfassen unter anderem:
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfügen wir über umfassendes Fachwissen und langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Fragen rund um den Bau.
Wir sind hier, um Sie in jeder Phase Ihres Bauprojekts zu begleiten und Ihnen den Rücken freizuhalten.
Unsere Kanzlei in Kassel und Fritzlar bietet Ihnen eine individuelle und persönliche Beratung, um Ihre spezifischen Anliegen bestmöglich zu vertreten. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite zu stehen und Ihnen bei der Umsetzung Ihres Bauprojekts zu helfen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Carsten Drastik, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht.
Nehmen Sie unverbindlich telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.
Unsere Öffnungszeiten:
Mo - Fr 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
Mo - Do 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Wir finden gemeinsam kurzfristig einen passenden Termin!
Sie erhalten in unserer Kanzlei eine umfassende Erstberatung. Gerne stehe ich Ihnen anschließend für eine anwaltliche Vertretung zur Verfügung.
Hinweis:
Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht , das Transport- und Speditionsrecht , den gewerblichen Rechtsschutz , das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.
|
|
|