VOLZ DRASTIK HEROLD Rechtsanwälte I Fachanwälte I Notar Verkehrsrecht

Ihre Anwälte für Verkehrsrecht in Kassel und Fritzlar

VOLZ DRASTIK HEROLD Rechtsanwälte I Fachanwälte I Notar  - Wilhelmsstr. 2a, 34117 Kassel - Schladenweg 2a, 34560 Fritzlar -

Seit 2002 Ihre Rechtsberatung in der Region Nordhessen!

 

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Kassel, Fritzlar und Umgebung? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?

 

Verkehrsunfall

 

Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen professionelle Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche? Dann sind Sie bei VOLZ DRASTIK HEROLD Rechtsanwälte I Fachanwälte I Notar für Verkehrsrecht in Kassel und Fritzlar genau richtig!

 

Unsere erfahrenen Anwälte für Verkehrsrecht beraten und vertreten Sie kompetent und zielführend bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und helfen Ihnen dabei, eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Schäden zu erhalten.

 

Vom Schadensersatz für das beschädigte Kfz und andere durch den Unfall beschädigte Gegenstände über die Erstattung von Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld bis hin zum Verdienstausfall und zur Nutzungsausfallentschädigung – wir unterstützen Sie in allen Bereichen der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

 

Auch wenn der Schaden auf den ersten Blick gering erscheint, sollten Sie einen Anwalt einschalten, um keine Ansprüche zu verschenken. Die Kosten hierfür trägt im Normalfall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

 

Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite und helfen Ihnen dabei, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!

 

 

Verkehrsordnungswidrigkeiten

 

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei Verfahren im Zusammenhang mit ordnungswidrigen oder strafrechtlichen Risiken des Straßenverkehrs.

 

Ob Sie eine rote Ampel überfahren haben, zu schnell gefahren sind, zu dicht aufgefahren sind oder wegen einer zu hohen Blutalkoholkonzentration angeklagt wurden - wir helfen Ihnen, die Konsequenzen zu verstehen und Ihre Rechte zu verteidigen.

 

Unser erfahrenes Team von Anwälten kann Ihnen helfen, den Führerschein zu behalten oder das Fahrverbot zu reduzieren. Wir können Sie auch auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorbereiten, um eine erfolgreiche Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und Wiedererteilung des Führerscheins zu gewährleisten.

 

Wir wissen, wie wichtig es ist, von Anfang an keine Einlassungsfehler gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen. Deshalb bieten wir eine eingehende Prüfung Ihrer Akte und eine umfassende rechtliche Beratung an, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt werden.

 

Wenn Sie Fragen haben oder unsere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns jetzt. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter!

 

Ihre Ansprechpartner

 

Michael Max Volz

 

 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Erbrecht

Mietrecht/WEG

Verkehrsrecht

Carsten Drastik

 

 

Rechtsanwalt & Schlichter
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Medizinrecht

Arbeitsrecht

Familienrecht

Verkehrsrecht

Unser Team besteht ausschließlich aus qualifiziertem Personal, das zuverlässig und kompetent für Sie im Einsatz ist.

 

Hinweis:

Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht , das Transport- und Speditionsrecht , den gewerblichen Rechtsschutz , das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.

 
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
 
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. 
 
Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.
 
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
 
Verkehrsrecht: 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14d Nr. 1 bis 4 beziehen25, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.
 
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