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Ihre Anwälte für Medizinrecht in Kassel und Fritzlar

Rechtsanwalt Carsten Drastik

Seit 2002 Ihre Rechtsberatung in der Region Nordhessen

 

Kontakt zum qualifizierten Patientenanwalt

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Medizinrechts, insbesondere:

Arzthaftungsrecht

Recht der privaten Krankenversicherung

Recht der gesetzlichen Krankenversicherung

Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung

Stationäre Abrechnungsprüfung

Personenschadensrecht

 

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Medizinrecht, Patientenanwalt in Kassel, Fritzlar und Umgebung?

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Carsten Drastik

 

 

Sie sind Opfer von ärztlichen Fehlern geworden?

 

Als erfahrene Anwälte für Arzthaftungsrecht stehen wir Ihnen zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen.

 

Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Überprüfung Ihrer ärztlichen Behandlung auf mögliche Behandlungsfehler und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenhäusern. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und setzen uns für eine schnelle und erfolgreiche Lösung Ihres Falles ein.

 

Als Anwälte für Medizinrecht verstehen wir die komplexe Materie des Arzthaftungsrechts und setzen unser umfassendes Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung zum Schutz Ihrer Interessen ein. Wir begleiten Sie auf jedem Schritt Ihres Weges und sorgen dafür, dass Sie die bestmögliche juristische Unterstützung erhalten.

 

Vertrauen Sie uns und kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich des Arzthaftungsrechts zu erfahren. Wir sind bereit, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu helfen und für Ihr Recht zu kämpfen.

 

 

Hinweis:

Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht , das Transport- und Speditionsrecht , den gewerblichen Rechtsschutz , das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.

 
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
 
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. 
 
Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.
 
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
 
Medizinrecht: 60 Fälle, davon mindestens 15 rechtsförmliche Verfahren (davon mindestens 12 gerichtliche Verfahren). Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14b Nr. 1 bis 8 beziehen,23 dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Fälle. 
 
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